Seit zwanzig Jahren ist aktive Sterbehilfe in Belgien erlaubt. Patient:innen, die keinen Ausweg aus ihrem Leiden sehen, etwa weil sie unheilbarkrank sind, können ihren Arzt oder ihre Ärztin nach einem langwierigen Beratungsprozess darum bitten, ein todbringendes Medikament zu verabreichen.
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Mai
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