Aufhebung von § 217 StGB
Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt
Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe § 217 StGB
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (Paragraf 217 Strafgesetzbuch) gekippt.