Donnerstag, 21. November 2024 Magazin

Patientenverfügung

Patientenverfügung
Portal Plus

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Am 1. September 2009 ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten.

Informationen

Gesetze

Dank der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt und Leiden gelindert werden. Andererseits befürchten viele Menschen eine Übertherapie oder künstliche Lebensverlängerung, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie man so Vorsorge treffen kann, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit Beachtung finden. Durch die Vielzahl verschiedener Vorsorgeformulare herrscht jedoch in der Öffentlichkeit oftmals Ratlosigkeit und Unsicherheit. Viele haben Angst, dass im konkreten Fall der in einer Patientenverfügung vorausverfügte Wille keine Beachtung findet. Doch Mut! Niemand sollte sich davon abhalten lassen, Vorsorge zu treffen. Denn erfreulicherweise kann man feststellen, dass eine zweifelsfreie Patientenverfügung verbunden mit einer Vorsorgevollmacht von Ärzten und Richtern immer mehr beachtet wird.

Was ist nun zu tun, um eine rechtsverbindliche Patientenverfügung zu erstellen? Diese sollte sich ganz auf die individuellen und persönlichen Belange des Verfügenden beziehen. Deshalb ist es wichtig, sich eingehend mit dieser Thematik auseinander zu setzen, um für sich selbst Klarheit zu gewinnen, wie man im konkreten Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchte. Ferner sollten in einem vertrauensvollen Gespräch die Wünsche und Vorstellungen den Angehörigen mitgeteilt werden, damit sie im Falle einer Bevollmächtigung auch entsprechend handeln können. Außerdem ist ein Gespräch mit dem Hausarzt zu empfehlen, um medizinische Fragen abzuklären.

Wegen der vielfältigen Regelungsmöglichkeiten fühlen sich aber die meisten Menschen überfordert, eine Patientenverfügung mit eigenen Worten zu erstellen. Eine große Hilfestellung bietet hier die Broschüre des Bayer. Staatsministerium der Justiz Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (CH-Beck-Verlag).

Man kann sich der darin enthaltenen Formularmuster bedienen, die in fundierter Weise dem neuesten Stand von Medizin und Recht entsprechen und verschiedene Entscheidungsvorschläge enthalten.

Eine Patientenverfügung sollte etwa alle zwei Jahre erneut unterschrieben werden, um ihre Aktualität sicher zu stellen und zu dokumentieren. Änderungen, Ergänzungen oder Widerruf sind jederzeit möglich.

Damit der in der Patientenverfügung vorausverfügte Wille eines einwilligungsun-fähigen Patienten gegenüber dem Arzt geltend gemacht werden kann, bedarf es der Bestellung eines Bevollmächtigten. Für diese Aufgabe sollte eine Vertrauensperson ausgewählt werden, da dem Bevollmächtigten evtl. sehr weitreichende Befugnisse übertragen werden. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, kann in einer Betreuungsverfügung ein Betreuer benannt werden, der vom Vormundschaftsgericht bestellt wird und auch dessen Kontrolle untersteht.

Wer anhand dieser Vorsorgebroschüre eine Patientenverfügung verbunden mit einer Vollmacht bzw. Betreuungsverfügung erstellt hat gut vorgesorgt und kann sicher sein, dass sein vorausverfügter Wille, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann, beachtet wird.

Die Broschüre kann hier als pdf-Datei kostenlos vom Bayerischen Justizministerium geladen werden.